Steuern

Tätigkeitsfelder


Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei erstrecken sich auf die rechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Dabei gehen die Aufgabenstellungen häufig Hand in Hand und erfordern spezielle rechtliche und steuerliche Kenntnisse. Als interdisziplinär aufgestellte Sozietät sind wir diesen Herausforderungen ohne weiteres gewachsen.


Sowohl das Steuerrecht als auch das ordentliche Recht zeichnen sich allerdings durch eine nahezu unüberschaubare Fülle von Vorschriften auf den unterschiedlichsten, mitunter exotisch anmutenden Rechtsgebieten aus. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Fülle dazu führt, dass sich in der Praxis unserer Beratung Schwerpunktgebiete herausgebildet haben, auf denen wir über eine besondere Expertise verfügen. Dabei haben wir uns die Neugier erhalten, unsere Kompetenzen auf andere Tätigkeitsfelder auszuweiten.


STEUERN


WPP vertritt und berät nicht nur Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten, sondern berät insbesondere auch Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen. So tragen wir einen wichtigen Beitrag zu Ihrem unternehmerischen Erfolg bei. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung, erstellen den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie im Hinblick auf Ihre Unternehmensstrategie. Sowohl junge als auch etablierte Unternehmen gehören zu unseren Mandanten.
 
  • Steuererklärungen

    Privatpersonen und Unternehmen stehen jährlich vor der Herausforderung, Steuerklärungen abzugeben und sehen sich dabei einem schier undurchdringlichen Geflecht von Vorschriften gegenüber. Wir helfen Ihnen da durch. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen nutzen wir nach Absprache mit Ihnen alle optimalen Wahl- und Gestaltungsrechte, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, insbesondere bei den wiederkehrenden Erklärungen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Selbstredend ist uns die Erbschafts- und Schenkungsteuer ebenfalls nicht fremd. Gern sind wir Ihnen auch bei Fragen der Grundsteuer und Grunderwerbssteuer behilflich.


  • Jahresabschlüsse

    Eng verbunden mit der Anfertigung von Steuererklärungen und Finanzbuchhaltungen ist das Erstellen von Jahresabschlüssen. Die Bandbreite ist hierbei groß und reicht von der Einnahmenüberschussrechnung und der Bilanz zu Zwischenabschlüssen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen. 


    Bei der Bilanzierung gilt es regelmäßig, den Widerspruch zwischen dem Ziel, die Steuerbelastung zu senken und der Notwendigkeit, wirtschaftliche Stärke zeigen, aufzulösen. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.


  • Finanzbuchhaltung

    Sie suchen schnelle und professionelle Hilfe bei der Finanzbuchhaltung? Wir unterstützen Sie gerne.


    Unterschiedliche Unternehmen brauchen unterschiedliche Lösungen. Aus diesem Grund muss auch der Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen und die jeweilige Gewinnermittlungsart angepasst werden. 


    Wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht zur Gänze auslagern möchten, bietet sich ein Splitting Ihrer Buchhaltungsagenden an. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl eines für Sie maßgeschneiderten Buchhaltungssystems, das Ihren Wünschen und Erfordernissen entspricht.


  • Lohnbuchhaltung

    Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders komplex, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Wir bieten Ihnen gerne unser Wissen in diesem Bereich an. Bei der Lohnbuchhaltung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen in Sachen Steuerrecht erforderlich. Entsprechend legen wir großen Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter in diesem Themenbereich, denn nur so ist es unserem Team möglich, den laufenden Änderungen jederzeit gerecht zu werden. Mit uns können Sie rechnen! 


  • Beratung bei der steuerlichen Gestaltung

    Überlassen Sie Ihre steuerliche Zukunft nicht dem Zufall, sondern setzen Sie auf eine kontinuierliche, ganzheitliche Beratung. Für Ihre individuelle Steuergestaltung berücksichtigen wir Ihre wirtschaftlichen Interessen und unternehmerischen Perspektiven. WPP erarbeitet die für Sie optimale Steuerplanungsstrategie und berät Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten.


  • Unternehmensnachfolge

    Bei der Definition einer Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Dabei spielen Steuerthemen ebenso eine Rolle wie die rechtlichen Rahmenbedingungen, um einen finanziell abgesicherten Ruhestand oder auch den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Ein wichtiger Problemkreis ist dabei nicht zuletzt die Erbschaftsteuer. Sie können die steuerlichen und rechtlichen Fachkenntnisse unserer Spezialisten dafür nutzen, Ihre Unternehmensnachfolge optimal und wie gewünscht über die Bühne zu bringen.


  • Existenzgründung

    Existenzgründer begleiten wir gern bei ihren ersten Schritten in die Welt der Selbstständigkeit. Jahrzehntelange Erfahrung und umfassende Branchenkenntnis sind die Grundpfeiler, auf denen unsere Gründerberatung fußt. Wir beraten junge Unternehmer bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, bei der steuerlichen Erfassung, der Anmeldung des Gewerbes oder der Beantragung von Fördermitteln. In allen Angelegenheiten vertreten wir Sie bei den Finanzbehörden, sodass Sie sich vollkommen auf Ihr Geschäft und das gesunde Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. 


  • Umwandlungssteuerrecht

    WPP berät bei komplexen Umstrukturierungen wie Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen, Einbringungen und Formwechsel von Unternehmen und Unternehmensgruppen zu sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen.


    Bei Umstrukturierungen spielen neben umwandlungssteuerrechtlichen Fragestellungen in der Regel Fragen der Grunderwerbsteuer und des Umsatzsteuerrechts sowie die sich anschließende strategische Steuerplanung eine wesentliche Rolle. Hier gilt es, die zahlreichen steuerlichen „Stolperfallen“ bei Umstrukturierungen aus dem Ertrags- und Grunderwerbsteuerrecht zu erkennen, um ungewollte Steuerbelastungen zu vermeiden. Oft lösen gesellschaftsrechtlich mögliche Gestaltungen unnötige Steuerbelastungen aus, sodass Alternativgestaltungen vorgenommen werden müssen. Hierbei stehen wir Ihnen und ggf. Ihrem rechtlichen und/oder laufenden steuerlichen Berater gerne zur Seite.


    Darüber hinaus sorgen wir mit unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise für die rechtliche Umsetzung der geplanten Umstrukturierung. Dies vermeidet Informations- und Reibungsverluste, da wir die Lösung und deren Umsetzung aus einer Hand mit unserem Fachwissen anbieten.


  • Steuerstrafrecht

    Das Steuerstrafrecht sanktioniert Verstöße gegen Steuervorschriften. Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert fundierte Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht. Als interdisziplinäre Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten können wir Ihnen hier kompetent behilflich sein. 


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